Stand: 24.11.2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Beziehung zwischen dem Kunden und zettatec GmbH.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen zettatec GmbH (nachfolgend „zettatec“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich durch zettatec bestätigt wurden.
1.3 Die AGB gelten sowohl für einmalige Dienstleistungen als auch für wiederkehrende Service- und Wartungsverträge.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag zwischen der zettatec und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von der zettatec annimmt.
2.2. Das Angebot kann in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form vorliegen.
3. Leistungsumfang
3.1. Die zettatec erbringt Dienstleistungen in den Bereichen IT Infrastruktur, Server und Netzwerk, in der Entwicklung von Anwendungen und Schnittstellen sowie in der Störungsbehebung vor Ort oder remote.
3.2. Der konkrete Leistungsumfang wird jeweils in einem separaten Angebot, Vertrag oder in einer Auftragsbestätigung festgelegt.
3.3. Die zettatec ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer zu erbringen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Stundenansatz, Pauschalpreis oder Dienstleistungsvertrag..
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt., sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.3. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, wenn nicht anderes in einem separaten Angebot festgelegt wurde.
4.4. Bei Zahlungsverzug ist die zettatec berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie Mahngebühren zu erheben.
4.5. Die zettatec behält sich vor, die Eintreibung seiner in Verzug geratenen Forderungen gegenüber dem Kunden an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche damit zusammenhängenden Kosten zu übernehmen.
5. Reaktionszeiten und Verfügbarkeit
5.1. Die zettatec bemüht sich um eine zeitnahe Ausführung von Supportleistungen, kann jedoch keine garantierten Reaktionszeiten zusichern, ausser diese sind ausdrücklich vertraglich vereinbart.
5.2. Bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Betriebsstörungen oder Ausfällen von Telekommunikations- oder Stromnetzen kann keine Haftung für Verzögerungen übernommen werden.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Die zettatec erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt.
6.2. Die zettatec garantiert nicht, dass bestimmte wirtschaftliche Ziele erreicht werden oder dass die Leistungen genau für den Zweck des Kunden geeignet sind.
6.3 Die Haftung der zettatec ist, soweit gesetzlich zulässig, auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
6.4. Für Datenverluste, Produktionsausfälle oder indirekte Schäden haftet die zettatec nur, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden und der Kunde seiner Pflicht zur Datensicherung nachgekommen ist.
7. Schutzrechte und Nutzungsrechte
7.1. An von zettatec entwickelten Programmen, Skripten oder Schnittstellen erhält der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, ein Einfaches nicht übertragbares Nutzungsrecht.
7.2. Die Eigentums- und Urheberrechte verbleiben, sofern nicht anders vereinbart, bei zettatec.
7.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung von zettatec Programme oder Teile davon zu vervielfältigen, zu ändern oder Dritten zugänglich zu machen.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1. Die zettatec verpflichtet sich zur Einhaltung der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (DSG) sowie, soweit anwendbar, der DSGVO.
8.2. Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen gelten als vertraulich und dürfen ohne Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben werden.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1. Sofern nichts anderes vereinbart, werden Dienstleistungsverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende gekündigt werden.
9.2. Die Zusammenarbeit zwischen zettatec und dem Kunden erfolgt als unabhängiger Auftragnehmer. Durch diese AGB entsteht weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Partnerschaft zwischen den Parteien.
10. Geltendes Recht
Diese AGB unterliegen den Gesetzen der Schweiz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz von zettatec.
11. Änderungen der AGB
Die zettatec behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Sind mit einer solchen Änderung Preiserhöhungen oder Leistungsbeschränkungen zu Lasten der Kundschaft während der Vertragsdauer verbunden, informiert zettatec die betroffene Kundschaft entsprechend. Der Kunde hat das Recht, die Vereinbarung zu kündigen, wenn er den Änderungen nicht zustimmt.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.